TachoWeb Erweiterungsmodul Tachograf
- Automatisches Auslesen und Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- Anmeldung und Registrierung hier: www.tachoweb.eu
- Erweiterung des Moduls "Basismodul Fahrzeug"(benötigt)
- Gesetzeskonforme Auswertung und Archivierung aller Tachodaten
- Automatisches Auslesen aller Tachografendaten (DAKO Hardware benötigt)
- Automatische Einhaltung der gesetzlichen Fristen (DAKO Hardware benötigt)
- Flexibel von überall aus arbeiten mit dem webbasierten Portal www.tachoweb.eu
- Smart-Tachografen-problemlos-Fernauslesen
- Keine Unternehmenskarte im Fahrzeug nötig mit Fernauslesen (DAKO Hardware benötigt)
- Verschlüsselte Übertragung der signierten Daten per GPRS zum DAKO-Server
- Unterstützung durch unsere kompetenten Mitarbeiter
Den Fuhrpark gesetzeskonform verwalten
Mit dem Erweiterungsmodul Tachograf kommen Sie den gesetzlichen Bestimmungen zum Auslesen, Auswerten und Archivieren der Tachografendaten mit Leichtigkeit nach. Alle relevanten Gesetzestexte, wie die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006, der VO (EG) Nr. 165/2014, der VO (EWG) Nr. 3821/85 (EG-Sozialvorschriften), des Arbeitszeitgesetzes und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) werden bei der Auswertung berücksichtigt. Änderungen, wie beispielsweise die 12-Tage-Regelung, fließen ab dem Tag ihrer Einführung in die Auswertung ein, so dass Sie mit TachoWeb immer automatisch auf der Höhe der Zeit sind.
Eine Sorge weniger, dank Fernauslesen
Mit dem Fernauslesen verpassen Sie nie wieder einen Auslesetermin und sparen wertvolle Zeit, die Sie sonst mit dem manuellen Auslesen Ihrer Tachografen verbracht haben. Fahrzeuge werden alle 30 Tage automatisch ausgelesen. Auch Daten aus Smart-Tachografen und die neue Fahrerkartengeneration können damit problemlos ausgelesen werden.
Keine Überraschungen mehr
Finanzielle Risiken durch Verstöße sind ernstzunehmende Herausforderungen für Logistikunternehmen. Mit unserer umfassenden Verstoßauswertung können Sie Trends erkennen und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen, wie Belehrungen oder Schulungen für Ihre Fahrer, in die Wege leiten. Die automatische Berechnung potenzieller Bußgelder hilft beim Einschätzen des finanziellen Risikos für Ihr Unternehmen.
Dokumentation auf Knopfdruck
Gesetzliche Vorgaben zur Dokumentation Ihres Fuhrparks nehmen viel Zeit in Anspruch und verlangen einen akribischen Umgang mit Unterlagen und Daten. TachoWeb beinhaltet Vorlagen für Belehrungsprotokolle, die sich einfach generieren und personalisieren lassen. Auf diese Weise sparen Sie erneut Zeit und vereinheitlichen Ihre Dokumentation für mehr Übersichtlichkeit. Mit individuell einstellbaren Reportmöglichkeiten haben Sie wichtige Informationen schnell zur Hand.
Leisten Sie sich etwas, anstatt Bußgelder zu zahlen Keine Überraschungen mehr
Verstöße gegen Geltende Gesetze im Bereich des Güterkraftverkehrs sind ein vermeidbares Risiko für Transportunternehmen. Investieren Sie daher in Geräte, die Ihnen Arbeit abnehmen und gleichzeitig ein sicheres Fundament für einen gesetzeskonformen und reibungslosen Betriebsablauf schaffen.
Wie lese ich meinen Tachographen aus?
Das Unternehmen muss den Tachografen alle 90 Tage auslesen. Dazu steckt man die jeweilige Auslesehardware in den Öffnungsschlitz des Tachographen. Danach kann man bequem am Computer die Daten in das TachoWeb importieren. Mit verbauter DAKO-Hardware am Tachografen (meist hinter dem Armaturenbrett) kann dieser fernausgelesen werden. Auch Daten aus Smart-Tachografen können damit problemlos ausgelesen werden.
Browser
Optimiert für die aktuellen Versionen der Webbrowser Chrome und Firefox
Kompatibilität
Basismodul Fahrzeug ist Grundlage für weitere Funktionen.
Bei Fernauslesen der Fahrerkarten (DAKO Hardware benötigt)
- Fernauslesen (Nur mit remotefähigen Tachografen)
- Hardware Telematik-Box LINK 740
TachoWeb Erweiterungsmodul Tachograf wird als Abonnement monatlich abgerechnet. Als Abrechnungsgrundlage dient die Anzahl der gespeicherten Datensätze aus dem Tachograf
Es liegen die AGB der DAKO GmbH zu Grunde. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer.
Kündigung
Für die im Zusammenhang mit der Hardware gebuchten Module gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.